Allgemeine
Geschäftsbedingungen 1. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens ArtAccomplishmentGallery - Art Light-White -
nachfolgend AAG genannt. 2. Zahlungsbedingungen und Preise 3. Vertragsschließung 4. Lieferung und Versand Bei Auftragswerken, bei denen der Kunde Wünsche bzgl. Motiv, Hauptfarbe, Format und Größe angibt oder Fotos bzw. andere Vorgaben und Vorlagen etc. als Bestandteil des Kaufantrages abgibt, werden diese von der AAG im Rahmen künstlerischer Gestaltungsfreiheit, auch bzgl. Formgebung und Formatrealisierung berücksichtigt. Die AAG hat das Recht, diese Kunstwerke auch virtuell oder real auszustellen. Die AAG verpflichtet sich, dieses Werk als Galeriebild nur in veränderter Form zu veräußern. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme des von der AAG zum Druck gegebenen Werkes und der ausgewählten Weiterverarbeitungsform mit den vom Kunden genannten Spezifikationen hinsichtlich Format und Größe. Abweichungen hinsichtlich Farben und Formen können sich auch durch Druck und Druckvorstufe ergeben. Die künstlerische Gestaltungsfreiheit bleibt auch bei Auftragsgrafiken bestehen, was insbesondere auch Spezifikationen bzgl. Stimmung, weiterer Farben, usw. betrifft. Alle von der AAG genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Änderungswünsche seitens des Kunden nach Auftragserteilung gehen zu dessen Lasten, da die bestellten Werke erst nach Abgabe des Kaufantrages seitens der AAG zum Digitaldruck und zur Weiterverarbeitung (wie angeboten) gegeben werden. Treten nicht von der AAG zu vertretendende Umstände wie Streik oder Aussperrung, o.ä. ein, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die AAG an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen ihrerseits oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der AAG nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, sofern die AAG nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der AAG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferfrist frei. Die Kosten für den Versand und eine eventuelle Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der AAG zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die AAG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Sobald die Ware den Lieferanten oder die AAG verlassen, geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder die Post. Die Liefertermine verlängern sich in Fällen der Behinderung infolge höherer Gewalt oder nicht ordnungsgemäßiger Belieferung an die AAG. 5. Eigentumsvorbehalt 6. Haftungsbeschränkung Die AAG haftet insgesamt nur bis zu einer Höhe von DM 5.000,-. Die AAG haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die AAG haftet nicht für die Wiederbeschaffung der Waren, es sei denn, die AAG muss sich die Vernichtung der Waren als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. 7. Gewährleistung Die AAG kann im Rahmen dieser Gewährleistungsfrist fehlerhafte Produkte oder Teile reparieren oder austauschen. Die Kosten für die unmittelbare Rücksendung der bemängelten Ware übernimmt der Käufer bis zur eindeutigen Klärung der Ursachen für den Mangel. Im begründeten Fall werden dem Käufer diese Kosten rückerstattet. Andererseits verliert der Käufer alle Ansprüche, wenn die Rücksendung nicht unmittelbar und auf Kosten des Kunden erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, der AAG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Kann die AAG erhebliche Mängel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige nicht beseitigen, so kann der Kunde der AAG eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Falls der Mangel nicht rechtzeitig behoben worden ist, ist der Kunde nach Fristablauf zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Mängel und Fehllieferungen sind vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung schriftlich der AAG anzuzeigen. Die AAG übernimmt keine Gewähr für herstellungs-, medienabhängige oder gestalterische Farb- und Größenvariationen. Die Abschreibung als Wirtschaftsgut über vier Jahre entspricht einer gegebenen ideellen Abnutzung. Bei Wunsch auf längerer Erhaltung müssen spezielle Verarbeitungsformen vereinbart werden. 8. Urheberrecht 9. Vertraulichkeit 10. Sonstiges Nebenabreden sind nicht getroffen. Nur schriftlich getätigte Vertragsergänzungen sind wirksam. Der Kunde darf seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der AAG nur mit deren schriftlicher Genehmigung abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht. |
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