Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens ArtAccomplishmentGallery - Art Light-White - nachfolgend AAG genannt.
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der AAG und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der AAG nicht widersprochen wird. Falls der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der AAG mitzuteilen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
Sofern die Ware nicht per Nachnahme geliefert oder die Rechnung nicht im voraus per Überweisung oder Scheck bezahlt wird, sind alle Rechnungen der AAG wie angeboten zahlbar. Euroschecks sind vom Kunden in DM oder in Euro auszustellen. Wenn keine Angaben zum Zahlungsziel gemacht werden, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei der AAG. Im Verzugsfalle ist die AAG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die AAG berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

3. Vertragsschließung
Die von der AAG in den öffentlichen Medien (hier insbesondere dem Internet) aufgeführten Waren stellen kein Verkaufsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an die Kunden, ihrerseits einen Kaufantrag abzugeben. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Monate ab dem Tag der Bestellung gebunden. Die AAG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Ein Rückgaberecht für rechtswirksam bestellte Waren ist ausgeschlossen. Die AAG behält sich auch das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen.

4. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Es wird versucht, jedes Bild in leicht veränderter Form oder nach den angegebenen Farbwünschen auszuliefern. Es können jedoch auch real und virtuell ausgestellte Bilder identisch verkauft werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme des von der AAG zum Druck gegebenen Werkes und der ausgewählten Weiterverarbeitungsform mit den vom Kunden genannten Spezifikationen hinsichtlich Format und Größe. Abweichungen hinsichtlich Farben und Formen können sich auch durch Druck und Druckvorstufe ergeben. Die künstlerische Gestaltungsfreiheit bleibt auch bei Galeriegrafiken bestehen.

Bei Auftragswerken, bei denen der Kunde Wünsche bzgl. Motiv, Hauptfarbe, Format und Größe angibt oder Fotos bzw. andere Vorgaben und Vorlagen etc. als Bestandteil des Kaufantrages abgibt, werden diese von der AAG im Rahmen künstlerischer Gestaltungsfreiheit, auch bzgl. Formgebung und Formatrealisierung berücksichtigt. Die AAG hat das Recht, diese Kunstwerke auch virtuell oder real auszustellen. Die AAG verpflichtet sich, dieses Werk als Galeriebild nur in veränderter Form zu veräußern. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme des von der AAG zum Druck gegebenen Werkes und der ausgewählten Weiterverarbeitungsform mit den vom Kunden genannten Spezifikationen hinsichtlich Format und Größe. Abweichungen hinsichtlich Farben und Formen können sich auch durch Druck und Druckvorstufe ergeben. Die künstlerische Gestaltungsfreiheit bleibt auch bei Auftragsgrafiken bestehen, was insbesondere auch Spezifikationen bzgl. Stimmung, weiterer Farben, usw. betrifft.

Alle von der AAG genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Änderungswünsche seitens des Kunden nach Auftragserteilung gehen zu dessen Lasten, da die bestellten Werke erst nach Abgabe des Kaufantrages seitens der AAG zum Digitaldruck und zur Weiterverarbeitung (wie angeboten) gegeben werden. Treten nicht von der AAG zu vertretendende Umstände wie Streik oder Aussperrung, o.ä. ein, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die AAG an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen ihrerseits oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von zwei Monaten eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der AAG nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, sofern die AAG nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der AAG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferfrist frei.

Die Kosten für den Versand und eine eventuelle Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der AAG zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die AAG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Sobald die Ware den Lieferanten oder die AAG verlassen, geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder die Post. Die Liefertermine verlängern sich in Fällen der Behinderung infolge höherer Gewalt oder nicht ordnungsgemäßiger Belieferung an die AAG.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von der AAG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der AAG. Der Kunde verpflichtet sich, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen, wenn es Umfang und Wert erfordern,  ordnungsgemäß zu versichern im Hinblick auf Diebstahl, Feuer, Wasser und Strom. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die AAG abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der Kunde die AAG unverzüglich davon zu unterrichten und muss Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von der AAG unverzüglich in geeigneter Form hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die AAG diesem zustimmen sollte, tritt der Kunde der AAG bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der AAG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

6. Haftungsbeschränkung
Die AAG bemüht sich, gebräuchliche Materialen zu verwenden. Sollten sich für die AAG begründete Verdachtsmomente aufgrund neuer Erkenntnisse ergeben, so reagiert die AAG, in dem andere Stoffe eingesetzt werden. An dieser Stelle muss generell an die zum Teil gegebenen hohen empirischen Innenraumbelastungen erinnert werden, die ein regelmäßigeres, ausreichendes und adäquates Lüften nahelegen.

Die AAG haftet insgesamt nur bis zu einer Höhe von DM 5.000,-. Die AAG haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die AAG haftet nicht für die Wiederbeschaffung der Waren, es sei denn, die AAG muss sich die Vernichtung der Waren als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen.

7. Gewährleistung
Die AAG gewährleistet die Lieferung der Waren nach diesen AGBs. Bei Auftragswerken bleibt die künstlerische Gestaltungsfreiheit voll erhalten und bei Reproduktionen kann eine Originaltreue nicht gewährleistet werden. Die AAG gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Mängel, die während dieser Gewährleistungsfrist auftreten, hat der Kunde unverzüglich der AAG schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß und äußere Einflüsse entstehen.

Die AAG kann im Rahmen dieser Gewährleistungsfrist fehlerhafte Produkte oder Teile reparieren oder austauschen. Die Kosten für die unmittelbare Rücksendung der bemängelten Ware übernimmt der Käufer bis zur eindeutigen Klärung der Ursachen für den Mangel. Im begründeten Fall werden dem Käufer diese Kosten rückerstattet. Andererseits verliert der Käufer alle Ansprüche, wenn die Rücksendung nicht unmittelbar und auf Kosten des Kunden erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, der AAG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Kann die AAG erhebliche Mängel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige nicht beseitigen, so kann der Kunde der AAG eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Falls der Mangel nicht rechtzeitig behoben worden ist, ist der Kunde nach Fristablauf zur Wandelung oder Minderung berechtigt.

Mängel und Fehllieferungen sind vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung schriftlich der AAG anzuzeigen. Die AAG übernimmt keine Gewähr für herstellungs-, medienabhängige oder gestalterische Farb- und Größenvariationen.

Die Abschreibung als Wirtschaftsgut über vier Jahre entspricht einer gegebenen ideellen Abnutzung. Bei Wunsch auf längerer Erhaltung müssen spezielle Verarbeitungsformen vereinbart werden.

8. Urheberrecht
Kunden sind nicht berechtigt, Grafiken von der AAG zu vervielfältigen oder dies durch Dritte herstellen zu lassen und solche zu vertreiben. Das volle Urheberrecht bleibt bei der AAG.

9. Vertraulichkeit
Die AAG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie die Privatsphäre der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Unterlagen, Zeichnungen, Fotos und andere Informationen, die dem anderen Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes intern genutzt werden. Kundendaten dürfen zur Pflege der Kundenbeziehungen nur für interne Zwecke gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Die strenge Vertraulichkeit wird auch hier vereinbart. Für Verstöße haften Zuwiderhandelnde persönlich und nicht die AAG.

10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der gewollte Zweck tritt dann an die Stelle der nichtigen Passagen.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Nur schriftlich getätigte Vertragsergänzungen sind wirksam.

Der Kunde darf seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der AAG nur mit deren schriftlicher Genehmigung abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

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